Sozialberatung

Grundsätzlich ist die Sozialberatung offen für alle Fragestellungen, die Dir Sorgen, Ängste oder Unruhe bereiten. Aber auch bei Unsicherheiten oder einfach nur, wenn Du dich im Vorfeld über bestimmte Themen informieren willst, kannst Du eine Sozialberatung in Anspruch nehmen.

Häufig angesprochene Themen sind:

  • ALG I, ALG II oder Sozialhilfe
  • Existenzsicherung
  • Schulden, Zwangsvollstreckung, P-Konto, Mahnverfahren
  • Insolvenz
  • Sucht
  • psychische Belastungen oder Erkrankungen
  • Konfliktmoderation
  • Beziehungskonflikte, Paarberatung
  • Beruf, Arbeit, Ausbildung
  • Behinderung
  • Durchsetzung von Sozialrechtsansprüchen
  • Lebensberatung, Orientierung
  • Krisen
  • Seelsorge

 

So sieht die Beratung aus:

In der Beratung kannst du in einem sicheren und vertraulichen Umfeld deine Sorgen und Herausforderungen schildern. Gemeinsam können nun Ziele, Vorgehensweisen und Lösungen erarbeitet werden. Ich stehe dir unterstützend zur Seite und begleite den Lösungs- oder Gesundungsprozess so lange wie möglich, nötig oder gewünscht.
Regelmäßige Gespräche wie auch die konkrete Unterstützung im Kontakt mit Behörden, Ämtern, Gerichten, Gläubigern, anderen Parteien oder Personen sowie die sozialrechtliche Beratung gehören hier zu meinen zentralen Aufgaben. Ggf. werde ich den Kontakt zu einer spezialisierten Stelle (z.B. einer Fachstelle für Sucht, Einrichtungen wie Kliniken, Selbsthilfegruppen u.ä.) herstellen und auch begleiten, wenn dies gewünscht wird.

Im Erstgespräch treffen wir einige Vereinbarungen. So wird z.B. das Ziel formuliert, der Umfang, in dem ich tätig werden soll, festgelegt und die Häufigkeit und Dauer der Gespräche bestimmt. Auch wird in der Erstberatung geklärt, was ich in dem jeweiligen Fall überhaupt alles tun kann, darf und will.
Alles, was in der Beratung besprochen wird sowie alle Unterlagen werden streng vertraulich behandelt und nur nach ausdrücklicher schriftlicher Erlaubnis (Schweigepflichtentbindung, Vollmacht) im abgesprochenen Umfang an Dritte weiter gegeben. Vollmachten sind z.B. erforderlich, wenn ich in deinem Namen mit einer Behörde in Kontakt trete oder wenn ich Anträge z.B. bei Gericht stellen soll.

 

Meine Qualifikationen:

Ich habe Sozialpädagogik auf Diplom an der Fachhochschule Düsseldorf studiert. Meine Schwerpunkte im Studium waren psychologische und lösungsorientierte Beratung, Strafrecht, Musikpädagogik, Psychologie und Sozialrecht.
Neben der Arbeit habe ich Weiterbildungen in der Ressourcenorientierten Gesprächsführung und Schuldnerberatung gemacht.
Später habe ich noch eine vollständige Zusatzausbildung im Bereich Schuldner- und Insolvenzberatung gemacht.

Ich habe in vielen Bereichen der sozialen Arbeit umfangreiche Erfahrungen sammeln dürfen:

  • Wohnheim für Menschen mit geistiger Behinderung
  • Sozialdienst der Justizvollzugsanstalt
  • Suchtcafé, Anlaufstelle
  • Suchtberatungsstelle, Therapievorbereitung
  • Gruppenanleitung Anonyme Alkoholiker
  • allgemeine Sozialberatung
  • psychosoziale Begleitung
  • Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle, Schuldnerberatung
  • Dozentin für Schuldenprävention / Finanzkompetenz


Ich bin sehr an ganzheitlichen Behandlungs-, Gesundungs- und Lösungmethoden interessiert. Meiner Erfahrung nach gibt es sehr unterschiedliche Möglichkeiten und Ebenen, um an eine Herausforderung heran zu gehen. Ich halte es für wichtig den Menschen als Ganzes zu begreifen und somit möglichst alle Ebenen zu berücksichtigen. Aus diesem Grund interessiere ich mich für viel mehr als nur für „das Problem“. Ich bin neugierig auf den Menschen, der meine Unterstützung wünscht. Ich durfte schon so wundervolle Erfahrungen machen und so viel lernen. Gerne möchte ich meine Erfahrungen teilen und noch mehr lernen.

 

Wer kann die Sozialberatung nutzen?

Grundsätzlich kann jeder die Beratung nutzen. Je nach Thema oder Herausforderung bietet es sich allerdings an, persönliche Treffen und Gespräche umsetzen zu können. Einige Themen sind telefonisch oder via Internet und Fax nur schwer zu bearbeiten. Beim Thema Schulden ist es nach der Rechtsgebung der BRD sogar Pflicht, dass mindestens ein persönlicher Kontakt - von Angesicht zu Angesicht - stattgefunden hat.

Termine für persönliche Treffen kann ich in allen größeren Städten in NRW anbieten. Im näheren Umkreis von Düsseldorf (Wuppertal, Krefeld, Köln, Essen usw.) kann ich auch kleinere Orte anfahren. Ansonsten sind regelmäßig Termine in Wittenberg und Umgebung möglich, da ich mindestens einmal im Monat vor Ort sein werde.

Kontaktaufnahme über sozialberatung@koenigreichdeutschland.org



Wertschätzung:

Die meisten Sozialberatungen sind kostenfrei, da die meisten Beratungsstellen zu großen Trägern oder Dachverbänden (Caritas, Diakonie, AWO usw.) gehören, welche von den Städten, Kirchen, Kommunen und Ländern finanziert werden.
Allerdings sind diese Stellen oft in ihren Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt, da die Finanziers nur bestimmte Leistungen für eine festgelegte Dauer finanzieren. Ebenfalls treten häufig längere Wartezeiten auf, da sich auch im sozialen Bereich die Kosten-Leistungsrechnung durchgesetzt hat und die Personalschlüssel wie auch die stetig wachsende Dokumentationspflicht sich immer mehr zum Nachteil der Klienten entwickeln.
Eine kurzfristige Terminvergabe wie auch eine ganzheitliche und umfassende Beratung ist somit in der BRD selten geworden.
Private Anbieter von Sozialberatungen dagegen stehen nicht unter dem Druck alles dokumentieren zu müssen. Somit bleibt viel mehr Zeit für die Beratung und auch die Inhalte können weiter gefaßt werden. Der Berater entscheidet eigenverantwortlich welche Leistungen er aufgrund seiner Qualifikationen anbieten will und kann. Auch ist die Beratungs- und Begleitungsdauer nicht durch Vorgaben begrenzt. Dafür müssen private Anbieter in der Regel Beratungsgebühren oder Honorare erheben.
Natürlich müssen die gesetzlichen Bestimmungen auch hier eingehalten werden. Sozialberater müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und die spezifischen Qualifikationen vorweisen können.

Ich arbeite unabhängig von den Institutionen der BRD und nach den Grundsätzen der Verfassung des Königreiches Deutschland.

 

Energieausgleich:

Standard:

Erstgespräch 25 € / 25 EM
je 60 min weitere Beratung (vor Ort oder telefonisch) 45 € / 45 EM
je 60 min Verwaltung, Recherche und Schriftverkehr 15 € / 15 EM

 

Bei einem Nachweis über den Bezug von Sozialleistungen,
ALG II oder ALG I in ALG II-Höhe:

Erstgespräch (nach Ermessen/Möglichkeit) offen
je 60 min weitere Beratung (vor Ort oder telefonisch) 15 € / 15 EM
je 60 min Verwaltung, Recherche und Schriftverkehr 5 € / 5 EM

 

Wichtiger Hinweis:
Eine Sozialberatung kann grundsätzlich nur eine Unterstützung darstellen. Ein Sozialberater übernimmt keinerlei Verantwortung für die Entscheidungen des Ratsuchenden. Ich kann Dir somit lediglich dabei helfen dein eigenes Bewußtsein zu stärken, Umstände und Rechtslagen besser zu verstehen und die in Dir liegenden Ziele, Wünsche und Lösungen ans Licht zu bringen. Ich kann Dich auch auf deinem Weg begleiten, aber gehen mußt Du selbst :)



"So viel hat der Mensch vom Wissen, wie er in die Tat umsetzt"