Staatskanzlei

Die Staatskanzlei ist die oberste Behörde im Königreich Deutschland. In ihr werden alle administrativen Aufgaben für den Staatsrat und das Staatsoberhaupt wahrgenommen.

Die Staatskanzlei ist kein Ministerium und gehört auch keinem Ressort an – vielmehr koordiniert sie die Zusammenarbeit zwischen dem Staatsoberhaupt, dem Staatsrat und den Ministerien, welche wiederum die ihnen untergeordneten Behörden koordinieren und überwachen.

In der Anfangszeit des Königreiches Deutschland übernimmt die Staatskanzlei alle Aufgaben der Ministerien und Räte, die noch nicht geschaffen wurden. Ihre wichtigste Aufgabe besteht darin, die jeweiligen Strukturen zu bilden, zu erproben und auszugliedern, sobald diese selbständig arbeiten können.

Bis zur Bildung des Staatsrates und Wahl des ersten Königs ist die Staatskanzlei der Amtssitz des Obersten Souveräns.