Staatszugehörigkeit

Staatszugehöriger ist, wer durch eine Erklärung und ein Bekenntnis zur Verfassung des Königreiches Deutschland die Ordnung des Staates Königreich Deutschland akzeptiert, ohne zugleich als Staatsangehöriger Teil des Staatsvolkes zu sein.


Vorteile einer Staatszugehörigkeit zum Königreich Deutschland

Du kannst die Angebote innerhalb des rechtlichen Rahmens des Königreiches Deutschland steuerfrei nutzen.

Du trägst zur friedlichen Erneuerung Deutschlands bei.


Wie werde ich Staatszugehöriger?

Fülle die unten verlinkte Staatszugehörigkeitserklärung vollständig aus, füge ein aktuelles Lichtbild sowie die Kopie eines Ausweisdokumentes bei, und sende sie an folgende Adresse:
Königreich Deutschland, Meldeamt, Postfach 100 121, 06871 Lutherstadt Wittenberg

Bei dem Ausweisdokument geht es uns darum, die Identität der Menschen, welche unsere Strukturen in unserem Rechtsrahmen nutzen möchten, möglichst genau prüfen zu können. Hierfür verwenden wir den Identitätsnachweis des Systems, in dem sich der Antragsteller bisher bewegt. Im Fall der meisten Antragsteller ist dies die BRD. Auch wenn die BRD kein Staat ist, so stellt sie jedoch zumindest sicher, daß die Menschen anhand ihrer Dokumente eindeutig zu identifizieren sind und niemand unter einer Scheinidentität auftritt. Daher bitten wir von der Zusendung alternativer Ausweise abzusehen, da diese oftmals sehr schwer auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfbar sind.

Du erhältst eine Bestätigung und wirst somit Staatszugehöriger zum Königreich Deutschland.

Du wirst mit Deinem Vornamen und dem ersten Buchstaben Deines Familiennamens ins Personenregister eingetragen. Wahlweise kannst Du auch weitere Daten veröffentlichen lassen.


Erklärung und Bekenntnis zur Verfassung




"So viel hat der Mensch vom Wissen, wie er in die Tat umsetzt"