Verfassungsgericht
Das Verfassungsgericht prüft die Vereinbarkeit von Hoheitsakten und Gesetzen mit der Verfassung des Königreiches Deutschland. Jeder Bürger des Staates kann wohlbegründet das Verfassungsgericht anrufen, wenn er sich in seinen Verfassungsrechten verletzt fühlt.
Es wurde noch kein eigenständiges Verfassungsgericht im Königreich Deutschland geschaffen. Bis es so weit ist, werden dessen Rechtsprechung und die Auslegung der Verfassung ausschließlich vom Obersten Souverän wahrgenommen. Der Oberste Souverän ist bis zur Schaffung des Staatsrates und des Verfassungsgerichtes der oberste Richter.