Jetzt sprechen die Zeugen! Teil 2
Im Zuge des aktuellen Prozesses vor dem Landgericht in Halle kommen natürlich auch viele Zeugen zu Wort. Da wir versuchen, so transparent wie möglich zu sein, veröffentlichen wir heute exemplarisch drei weitere Zeugenaussagen.
In der Zukunft werden wir noch mehr Zeugenaussagen veröffentlichen, um Euch einen Einblick in die Verhandlung zu geben. Die Aussagen sind von uns handschriftlich und stichpunktartig aufgezeichnet und dann zu ganzen Sätzen ausformuliert worden. Wir haben größte Sorgfalt auf die inhaltlich korrekte Wiedergabe der Aussagen gelegt.
Ein interessantes Detail haben wir auch noch für Euch:
Gemeinhin würde man ja denken, daß in einem Gerichtsprozess alles protokolliert wird, was von Angeklagten, Richtern, Zeugen, etc. gesagt wurde. Nicht so an einem Landgericht, dort gibt es lediglich ein sogenanntes Verlaufsprotokoll, welches eine Art Inhaltsverzeichnis darstellt. Wenn ein Zeuge also Aussagen macht, dann steht im Protokoll nicht, was er gesagt hat, sondern lediglich "Zeuge sagt zur Sache aus".
Wie so eine rechtssichere Verhandlung und die spätere Nachvollziehung der Aussagen/Fakten gewährleistet werden soll, ist uns schleierhaft.
Richterin Mertens: Haben Sie mal die Menschen in Wittenberg besucht?
Zeuge: Ja, viermal war ich vor Ort und habe mir alles angesehen.
Habe es über das Internet kennengelernt und mich dann Ende Februar 2012 zum Tag der offenen Tür angemeldet. Dort gab es Vorträge und Führungen über die Gelände. Ende April 2012 war ich wieder da und dann im Juni 2013 war ich noch mal vor Ort um die Staatsangehörigkeit zu erlangen.
Richterin Mertens: Wie lief das genau ab?
Zeuge: Wir haben im Vorfeld die Verfassung als PDF heruntergeladen und gelernt. An dem Wochenende in Wittenberg haben wir dann ein ausführliches Seminar gehabt, in dem uns die Verfassung und die Vision noch mal genau erklärt wurden, und auch alle unsere Fragen wurden beantwortet. Danach haben wir die schriftliche Prüfung abgelegt.
Richterin Mertens: Hat das etwas gekostet?
Zeuge: Ja, etwa 300€.
Richterin Mertens: Waren alle Ihre Besuche mit Seminaren verbunden?
Zeuge: Das weiß ich nicht mehr.
Richterin Mertens: Wie viel haben die Seminare gekostet?
Zeuge: Etwa 150 – 200€.
Richterin Mertens: Wo haben Sie geschlafen, wenn Sie vor Ort in Wittenberg waren?
Zeuge: Einmal in einem Gästezimmer in Apollensdorf, einmal in meinem Auto und einmal in der Pension.
Richterin Mertens: Woher wissen Sie das noch so genau?
Zeuge: Ich habe mir Notizen gemacht und habe generell ein gutes Gedächtnis.
Richterin Mertens: Wir haben hier einen Antrag auf Mitgliedschaft in „NeuDeutschland“ vom 07.04.2011. Stimmt das so?
Zeuge: Ich bin Mitglied und habe im Dezember 2011 dann für zwei Jahre Kapital überlassen. Herr B. hatte eine kleine Gruppe aufgebaut, zu der ich Kontakt hatte, und da habe ich das ausgefüllt.
Richterin Mertens: Wer ist Herr B.?
Zeuge: Herr B. ist aus Schleswig-Holstein und war involviert. Er hat mir vieles erklärt und wir haben auch über Kapitalanlagen gesprochen. Ich fand das Projekt klasse und dachte mir „die brauchen Geld für ihre Projekte“.
Richterin Mertens: Wie war das, wussten Sie, worauf Sie sich einlassen?
Zeuge: Ja, ich wusste, daß in Projekte investiert werden würde, und, daß auch alles futsch sein könnte.
Richterin Mertens: Warum haben Sie das Geld nicht gleich geschenkt?
Zeuge: Ich bin Landwirt und habe ja auch größere Spenden gemacht. Ich wollte mich nur nicht gleich von dem gesamten Geld trennen. Das Risiko war mir aber immer bewusst!
Richterin Mertens: Wie viel haben Sie denn gespendet?
Zeuge: Zum einen sehe ich die Mitgliedsbeiträge von 120€ pro Jahr als Spende. Insgesamt habe ich dann etwa 1500-2000€ gespendet. Das Geld, welches ich mit dem KÜV (Kapitalüberlassungsvertrag) überlassen hatte, wollte ich allerdings irgendwann zurückhaben.
Wenn ich das Geld nicht übrig gehabt hätte, dann hätte ich es nicht gemacht.
Richterin Mertens: Es wurden später 10.000 Euro überlassen?
Zeuge: Ja, das ist das, was ich irgendwann zurückhaben wollte. Das wurde auch irgendwann umgebucht auf die Reichsbank.
Richterin Mertens: Dort liegt es noch?
Zeuge: Herr Oppermann hat dann geschrieben und auch das Königreich, letztendlich habe ich es dann gespendet. Das war letztes Jahr im Dezember.
Richterin Mertens: Mussten Sie über diesen Schritt länger nachdenken?
Zeuge: Nein, ich wurde angeschrieben mit einer Handlungsempfehlung des Köngreiches und ich kann mich ja damit identifizieren und so habe ich den Vorlagebrief angepasst und an Herrn Oppermann gesendet. Natürlich auch als Kopie an das Königreich, die müssen ja wissen, was ich mit Herrn Oppermann abspreche.
Richterin Mertens: Was war dann für Sie?
Zeuge: Damit habe ich das Geld in die Stiftung Königreich Deutschland eingebracht.
RA Kaufmann: War Ihnen klar, daß der KÜV (Kapitalüberlassungsvertrag) eine Rangrücktrittsklausel beinhaltet?
Zeuge: Ja, ich kenne solche Klauseln. Das ist in meinem Arbeitsalltag üblich und ich war mir auch voll bewusst, als ich darauf eingegangen war.
RA Kaufmann: Haben Sie schon mal mitbekommen, daß die BaFin anderen Vereinen ähnliche Probleme macht deswegen?
Zeuge: Ich habe schon gehört, daß die BaFin Probleme macht...
RA Kaufmann: Sie sagten, Sie seien seit 2011 Mitglied. Welche Art von Mitgliedschaft haben Sie?
Zeuge: Ich bin ordentliches Mitglied.
Richter Kaisers: Waren Sie jemals bei Vereinsversammlung in Wittenberg?
Zeuge: Das weiß ich nicht mehr, Wittenberg ist auch weit weg. Weiß nicht, ob ich da hingefahren wäre.
Richter Kaisers: Der Verein existiert noch?
Zeuge: Ich habe davon gehört, daß er aufgelöst sein soll.
Richter Kaisers: Wer ist der Vorsitzende?
Zeuge: Das weiß ich aus dem Gedächtnis nicht.
Richter Kaisers: Kennen Sie einen René S.?
Zeuge: Ja, der war mal Vorstand!
Richter Kaisers: Wer ist der Kontoinhaber, auf dessen Konto Sie Spenden überweisen?
Zeuge: Das muss ich in meiner Akte im Rucksack nachprüfen, da habe ich die Daten.
Es ist das Konto eines Herrn H.
Richter Kaisers: Haben Sie auch mal an andere Konten gespendet?
Zeuge: Ja!
Richterin Mertens: Ist Ihnen bewusst, was "NeuDeutschland" ist?
Zeuge: Ja, ein Verein, der rechtsfähig ist, aber nicht gemeinnützig. (Anmerkung Redaktion: Es ist genau andersherum.)
Staatsanwältin Geyer: Wollten Sie eine Spendenbescheinigung?
Zeuge: Nein, das wollte ich nicht.
Ende der Zeugenbefragung.
Richterin Mertens: Sie kennen Peter schon relativ lange?
Zeugin: Ja, das stimmt. Seit etwa 2008.
Richterin Mertens: Sie waren damals ja frisch von der Schule gekommen, oder?
Zeugin: Ja, ich hatte mein Abitur gemacht und wusste nicht, was ich machen sollte. Ich war auf der Suche nach meinem Weg.
Richterin Mertens: Wie sind Sie auf das Projekt aufmerksam geworden?
Zeugin: Durch den damaligen Freund meiner Mutter. Der hatte ein Seminar von Peter besucht und davon erzählt. Danach habe ich entschlossen, ein Praktikum dort zu machen.
Richterin Mertens: Was war der Inhalt des Praktikums?
Zeugin: Verschiedenes. Ich habe anfangs im Laden Engelswelten gearbeitet.
Richterin Mertens: Wie die Strukturen genau hießen und funktionierten, war Ihnen damals vermutlich nicht wichtig, oder?
Zeugin: Ja, das war mir egal. Mir ging es um die Menschen.
Richterin Mertens: Wo haben Sie 2008 gewohnt? Noch zu Hause?
Zeugin: Nein, im damaligen Lichtzentrum, in der Coswiger Str. 7.
Richterin Mertens: Sie hatten dort ein Zimmer?
Zeugin: Ja.
Richterin Mertens: Mussten Sie für „Kost & Logis“ bezahlen?
Zeugin: Nein, ich habe mitgearbeitet und musste nichts dafür bezahlen. Erst habe ich im Laden und dann später auch im Büro geholfen.
Richterin Mertens: Ab wann waren Sie im Büro?
Zeugin: Etwa ab Ende 2008.
Richterin Mertens: Was war damals Ihr Plan? Wollten Sie studieren, eine Ausbildung machen, o.ä.?
Zeugin: Ich hatte keinen Plan. Ich wollte mich ausprobieren und vieles Verschiedenes machen können.
Richterin Mertens: Was haben Sie gemacht, wenn Sie Geld benötigt haben?
Zeugin: Anfangs habe ich noch das Kindergeld durch meine Eltern ausbezahlt bekommen. Später dann ein kleines Taschengeld für Gemeinschaftsmitglieder.
Richterin Mertens: Mit wem haben Sie das Taschengeld ausgehandelt?
Zeugin: Mit Peter und der Gemeinschaft.
Richterin Mertens: Was haben Sie damals etwa monatlich erhalten?
Zeugin: Unterschiedlich viel. Je nachdem, wie viel ich benötigt habe. Zwischen 150€ und ca. 350€.
Richterin Mertens: Wie war Ihr weiterer Weg?
Zeugin: Wie gesagt, habe ich etwa Ende 2008 angefangen mehr im Büro zu arbeiten. Anfangs beim „Gesundheitsfond“, dann bei der „NeuDeutschenGesundheitskasse“ (NDGK).
Richterin Mertens: Was waren Ihre Aufgaben?
Zeugin: Anfangs war das relativ wenig. Anträge bearbeiten, Mitglieder verwalten, Kostenerstattung prüfen und solche Dinge. Mit der Zeit ist das dann immer mehr geworden, sodaß mich dann noch Menschen unterstützt haben.
Richterin Mertens: Welche Gründe gab es für Ablehnungen von Kostenerstattung?
Zeugin: Wenn etwas nicht im Vertrag stand. Wir haben aber meist alles übernommen. Meist Zahnarztrechnungen und Heilpraktikerabrechnungen.
Richterin Mertens: Wie lange haben sie für die NDGK gearbeitet?
Zeugin: Bis 2014, mal mehr, mal weniger. Dann bin ich für 1 ½ Jahre ins Ausland.
Mertens: Wie wurden Abläufe besprochen und entschieden? Wer war ihr Ansprechpartner?
Zeugin: Peter war mein Ansprechpartner.
Mertens: Haben sie später dann auch im Heuweg 16 (Akademiegelände) gewohnt?
Zeugin: Ja, das letzte halbe Jahr etwa. Davor habe ich lange in Reinsdorf gewohnt.
Richterin Mertens: Gab es Probleme mit Peter oder Menschen aus der Gemeinschaft, aufgrund derer Sie dann ins Ausland gegangen sind?
Zeugin: Nein, das war mein privater Wunsch, um mich weiterzuentwickeln. Es gab keine Probleme.
Richterin Mertens: Sehen Sie sich langfristig in der Gemeinschaft?
Zeugin: Da bin ich noch nicht ganz sicher. Die Gemeinschaft ist auf jeden Fall meine Familie.
Richterin Mertens: Haben Sie auch mit der Kooperationskasse zu tun gehabt?
Zeugin: Nein.
Richterin Mertens: Wir haben in den Akten ein Sparbuch und einen Antrag auf Mitgliedschaft im Verein „NeuDeutschland“ gefunden. Vom 06.05.2011 mit einer Einzahlung von 100€.
Zeugin: Ja, das kann sein.
Richterin Mertens: Dort steht „Regionalgeldbüro Arkana“. Was ist das?
Zeugin: Das war der Name für das Büro.
Richterin Mertens: Was hatte das für eine Bedeutung?
Zeugin: Es war das Büro für das Regionalgeld.
Richterin Mertens: Im Jahr 2009 hatten Sie 130€ auf ihrem Sparbuch und immer nur kleinere Bewegungen von ein paar hundert Euro rauf oder runter. Mit einem maximal Betrag von 400€ auf dem Sparbuch. Dann auf einmal haben Sie dreimal 5000€ eingezahlt. Wie kam das?
Zeugin: Meine Eltern haben ihr Haus verkauft und haben mir ein bisschen was vom Erlös gegeben.
Richterin Mertens: Der Stand damals war dann also 15.300€?
Zeugin: Ja.
Richterin Mertens: Was ist dann mit dem Geld passiert?
Zeugin: Die größte Auszahlung habe ich für ein Auto verwendet. Es ist aber noch ein größerer Betrag auf dem Sparbuch.
Richterin Mertens: Da ist eine Auszahlung von 3000€. Damit kann man durchaus ein gebrauchtes Auto kaufen, wenn man nicht so viel Ansprüche hat.
Hat die Auszahlung Ihnen Herr Jaschke gegengezeichnet?
Zeugin: Ja.
Richterin Mertens: Das Ihr Geld dann später in die Reichsbank umgebucht wurde, wissen Sie?
Zeugin: Ja, das weiß ich.
Richterin Mertens: Was ist mit dem Geld? Wir haben kein Reichsbanksparbuch in den Akten gefunden.
Zeugin: Das müsste noch alles auf dem Sparbuch sein, außer 2000€, die ich mir für meine Australienreise habe auszahlen lassen.
Richterin Mertens: Ist Ihnen die Abwicklung bekannt?
Zeugin: Nein.
Richterin Mertens: Hatten Sie noch mal Auszahlungsbedarf?
Zeugin: Ja, ich habe 400€ bekommen.
Richterin Mertens: Wurde Ihnen da die Situation der Reichsbank erklärt? Daß sie abgewickelt ist?
Zeugin: Nein.
Staatsanwältin Geyer: Haben Sie ein Schreiben von Herrn Oppermann erhalten?
Zeugin: Ja, aber nicht wegen der Reichsbank, sondern aus einem anderen Grund.
Staatsanwältin Geyer: Herr Oppermann hat ausgesagt, daß er alle angeschrieben hat?
Zeugin: Vielleicht ist nichts angekommen, weil ich im Ausland war?
Peter: Hast Du eigenverantwortlich arbeiten können? Z.B. in Bezug auf die Buchhaltung der NDGK?
Zeugin: Ja, soweit ich es konnte, habe ich eigenverantwortlich gearbeitet.
Peter: Was genau hast Du da gemacht?
Zeugin: Ich habe selbstständig Beitragslisten geführt, die Struktur organisiert u.ä.
Peter: Gab es in deinem Bereich eine Buchhaltung und wie wurde die geführt? Digital oder physisch?
Zeugin: Beides gab es. Erst physisch und als es immer mehr wurde, habe ich immer mehr auf digital umgestellt. Das ging viel einfacher.
Peter: Wo war diese Buchhaltung?
Zeugin: Ich habe mit meinem Rechner gearbeitet, der mit dem Server verbunden war.
Peter: Konnten dort die Einnahmen/Ausgaben eingesehen werden?
Zeugin: Ja, das konnte gesehen werden.
Peter: Konntest du, und wenn ja, wie konntest du einsehen, wie viel Geld zur NDGK kam?
Zeugin: Durch Markierungen in den digitalen Listen konnte ich sehen, wie der Stand der Beitragszahlung war und mehrfach im Monat habe ich auch auf das Konto geschaut und geprüft, ob Überweisungen eingegangen sind.
Peter: Hattest Du bei den Arbeiten Hilfe?
Zeugin: Teilweise hatte ich das.
Peter: War dir durch die Daten ersichtlich, welche Einnahmen bzw. Ausgaben anfielen? War dies einfach so möglich?
Zeugin: Ja, es war einfach zu verstehen und ersichtlich.
Peter: Wie konntest du erkennen, wenn jemand seinen Beitrag nicht überwiesen hat?
Zeugin: Durch farbige Markierungen in den digitalen Listen konnte ich sehen, wie der Stand der Beitragszahlung war.
Peter: War es dir leicht möglich, eine Einnahmen/Ausgaben-Überschussrechnung anzufertigen?
Zeugin: Ja.
Peter: Wer hat diese erarbeitet?
Zeugin: Ich.
Peter: Woher kamen die Daten der Grafiken zu den Einnahmen und Ausgaben der NDGK?
Zeugin: Die kamen aus meinen Listen.
Rechtsanwalt Kaufmann: Wer war der Verantwortliche der Kooperationskasse?
Zeugin: Hannes.
Rechtsanwalt Kaufmann: Kennen Sie eine Frau Weidenhaun?
Zeugin: Ja, kenne ich.
Rechtsanwalt Kaufmann: Wissen Sie, was ihre Aufgabe war?
Zeugin: Nein, das weiß ich nicht.
Rechtsanwalt Kaufmann: Wissen Sie, welchen Beruf, bzw. Ausbildung, sie hatte?
Zeugin: Sie machte irgendwas mit Bürotätigkeiten. Was genau, weiß ich aber nicht mehr.
Rechtsanwalt Kaufmann: Kennen sie Herrn Schuhmann und wissen Sie, welche Aufgaben er hatte?
Zeugin: Ja, den kenne ich. Ich weiß von Anwaltstätigkeiten. Vielleicht noch mehr?
Rechtsanwalt Kaufmann: Kann es sein, daß er Steuersachen bearbeitet hat?
Zeugin: Das weiß ich nicht genau.
Rechtsanwalt Kaufmann: Haben Sie mal Zuarbeiten für einen Jahresabschluss o.ä. gemacht?
Zeugin: Ja, ich habe Übersichten aus meinen Listen erstellt.
Richterin Mertens beendet die Zeugenbefragung und entlässt die Zeugin.
Richterin Mertens: Wir haben in den Akten einen Antrag auf Mitgliedschaft im Verein „NeuDeutschland“ gefunden. Datiert auf den 07.07.2016.
Ist das korrekt?
Zeuge: Ja, das ist richtig. Das genaue Datum habe ich aber nicht mehr im Kopf.
Richterin Mertens: Es handelte sich dabei um eine „ordentliche beitragsfreie Mitgliedschaft“?
Zeuge: Ja
.
Richterin Mertens: Sie haben beim Verwendungszweck angegeben, daß der Vorstand nach freiem Ermessen entscheiden kann, wie Ihr Geld verwendet werden soll?
Zeuge: Ja, das habe ich gemacht. Ich bin der Meinung, daß der Vorstand, bzw. die Menschen vor Ort, besser einschätzen können, für was das Geld derzeit am meisten benötigt wird. Ich habe ihnen freie Hand gegeben.
Richterin Mertens: Hier steht, daß Sie auf Rückzahlungswünsche innerhalb der ersten zwölf Monate verzichten. Stimmt das?
Zeuge: Ja, das ist korrekt. Ich wollte, daß der Vorstand selbst entscheiden kann.
Richterin Mertens: Wer ist Ihrer Meinung nach der Vorstand?
Zeuge: Namen kann ich jetzt aus dem Stehgreif nicht sagen. Das müsste ich in den Unterlagen nachschlagen.
Richterin Mertens: Wer war Ihr Ansprechpartner?
Zeuge: Das weiß ich nicht mehr.
Richterin Mertens: Waren Sie denn einmal vor Ort?
Zeuge: Nein, ich habe das ganze Projekt vom Internet aus beobachtet und fand es sehr interessant.
Richterin Mertens: Wie sind Sie auf das Projekt und die Gemeinschaft aufmerksam geworden?
Zeuge: Durch Beiträge von Internet-TV-Sendern. Dort kam alles sehr positiv rüber, hat mich positiv beeindruckt und zudem interessiere ich mich auch für alternative Technik wie freie Energie u.ä. – Das ist meiner Meinung nach schon bald möglich und dies sollte dort auch erforscht werden, bzw. voran gebracht werden.
Richterin Mertens: Haben Sie den Berichten im Internet vertraut?
Zeuge: Ja, das habe ich. Ich habe mich schon länger mit Regionalgeld beschäftigt. Da gibt es z.B. den Chiemgauer. So habe ich auch den Engel als so ein Regionalgeld für den Raum Wittenberg am Anfang und dann später nach dem Inselprinzip in immer mehr Regionen angesehen. Das war der Plan und das fand ich gut.
Richterin Mertens: Wir haben hier in den Unterlagen eine Kopie Ihres Sparbuchs der Kooperationskasse gefunden. Die erste Einzahlung wurde dort am 01.07.2011 über 5000€ verzeichnet. Ist das richtig?
Zeuge: Ja!
Richterin Mertens zählt weitere Einzahlungen auf. Insgesamt ergibt sich eine Summe von 60.000€ an Einzahlungen und eine Auszahlungssumme von 500€.
Richterin Mertens: Ist das korrekt? Haben Sie diese Einzahlungen getätigt?
Zeuge: Ja.
Richterin Mertens: Ist der aktuelle Stand bei 59.500€?
Zeuge: Ja.
Richterin Mertens: Warum haben Sie sich 500€ wieder auszahlen lassen?
Zeuge: In dem Betrieb, in dem ich damals gearbeitet hatte, wurde Kurzarbeit eingeführt, und da habe ich angefragt, um ein bisschen wieder zu bekommen.
Richterin Mertens: Wie viel wollten Sie zurück haben?
Zeuge: 3000€. Zu diesem Zeitpunkt wurden mir 500€ ausbezahlt. Das hatte ich so vereinbart.
Richterin Mertens: Wer war Ihr Ansprechpartner?
Zeuge: Bei der Reichsbank war das Benjamin Michaelis, bei der Kooperaktionskasse weiß ich es leider nicht mehr.
Richterin Mertens: War Ihnen bekannt, daß Ihr Geld am 28.04.2016 auf die Reichsbank übertragen wurde?
Zeuge: Ja, das war mir klar.
Richterin Mertens: Haben Sie einen Brief von Herrn Oppermann erhalten?
Zeuge: Ja.
Richterin Mertens: Haben Sie darauf geantwortet?
Zeuge: Ja, ich habe ihm geschrieben, daß ich das Geld bei der Reichsbank lassen möchte. Denn da weiß ich, wo es ist, und bei einer Abwicklung kann ich das nicht mehr nachvollziehen und dann ist es vielleicht weg.
Richterin Mertens: Haben Sie verstanden, was Herr Oppermann machen sollte?
Zeuge: Ja, er sollte Kapital frei machen.
Richterin Mertens: Die Reichsbank soll ausgezahlt und abgewickelt werden. Haben Sie denn genug Geld zum Leben oder war das gegebene Ihre gesamte Altersvorsorge?
Zeuge: Ich habe genug. Ich lebe sparsam im Haus meiner Eltern und habe mir vor ein paar Jahren zwei Lebensversicherungen frühzeitig ausbezahlen lassen. Davon habe ich noch genug.
Richter Kaisers: Würden Sie Ihr Geld denn irgendwann mal zurückhaben wollen?
Zeuge: Ja, das wäre schön. Mir war aber von Anfang an klar, daß es auch weg sein könnte.
Richter Kaisers: Haben Sie denn versucht, Ihr Geld zurückzubekommen?
Zeuge: Nein.
Richter Kaisers: Kennen Sie den Verein „Ganzheitliche Wege e.V.“?
Zeuge: Ja, das war der Anfang der Strukturen, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Da gab es zum einen „Ganzheitliche Wege“ und auf der anderen Seite „NeuDeutschland“ mit der „Kooperationskasse“. Das Ganze war für mich „unter einem Dach".
Staatsanwältin Geyer: Herr Oppermann hat alle Anleger, zu denen Daten gefunden wurden, angeschrieben. Ihr Name taucht dort auf der Liste bei „verzichten auf das Kapital“ auf. Warum?
Zeuge: Ich habe angeboten, darauf zu verzichten, weil ich von ihm kein Geld wollte.
Staatsanwältin Geyer: Haben Sie den Verzicht von sich aus angeboten?
Zeuge: Ja, aber nur bei Herrn Oppermann, nicht bei der Reichsbank.
Staatsanwältin Geyer: Hat Herr Oppermann darauf reagiert?
Zeuge: Nein.
Rechtsanwalt Kaufmann: Woher haben Sie den Vertrag damals gehabt?
Zeuge: Aus dem Internet heruntergeladen. Er war dort als PDF angeboten. Habe diesen dann ausgedruckt, ausgefüllt und hingesendet.
Rechtsanwalt Kaufmann: Gab es zu der PDF Erklärungen und wenn ja, haben Sie diese gelesen?
Zeuge: Ja, die gab es und die habe ich auch alle gelesen.
Rechtsanwalt Kaufmann: Alles in einem Zug? Also haben Sie die PDF herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und wegschicken in einem Rutsch gemacht?
Zeuge: Nein, zwischen herunterladen und wegschicken lag etwa eine Woche.
Rechtsanwalt Kaufmann: Haben Sie den Vertrag gelesen und verstanden?
Zeuge: Ja, den habe ich gelesen. Ich habe das damals so verstanden, daß mit dem Kapital Projekte angestoßen werden, mit denen dann Gewinn erzielt wird, um dadurch eine Auszahlung als eine Art Genussrecht zu leisten. Mir war ganz klar, daß wenn kein Kapital da ist, dann gibt es auch kein Geld.
Rechtsanwalt Kaufmann: Ihnen war bewusst, daß Kapital kann weg sein?
Zeuge: Ja. Das Modell ließ mich aber hoffen, da es sehr gut war.
Rechtsanwalt Fehse: Haben Sie sich auch die Anträge für den Verein „NeuDeutschland“ aus dem Internet heruntergeladen?
Zeuge: Ja.
Staatsanwältin Geyer: Wussten Sie von der Staatsgründung und wie ist Ihre Meinung dazu?
Zeuge: Ja, das haben ich verfolgt. Was soll ich dazu sagen? Aus meiner Sicht wurde einfach aus dem Konstrukt NeuDeutschland das Königreich Deutschland. Das war für mich keine Überraschung, denn es war nötig. Wir brauchen mehr aktive Mitglieder für die Projekte.
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