Das neue Gemeinwohl-Restaurant in Bad Saarow. Antwort an die Märkische OZ!


Der Journalist Bernhard Schwiete hat für die Märkische Oderzeitung (MOZ) in einem ganzseitigen Artikel über das "Hotel am Bahnhof - Bad Saarow" berichtet.

Das Restaurant mit Cafe und Bar des Unternehmers Guido Stößer wurde vor Kurzem umgestellt, ist jetzt ein Zweckbetrieb im Königreich Deutschland und genießt damit die umfangreichen Möglichkeiten und Vorteile unserer Gemeinwohlwirtschaft.

Unternehmer im Königreich Deutschland sind u.a. komplett frei von Steuern, Steuerberatern und Steuererklärungen. Genauso müssen sie ihren Gästen keine abwegigen und wissenschaftlich unhaltbare Maßnahmen zur Eindämmung einer angeblichen Coronapandemie aufnötigen.

Das Königreich Deutschland beteiligt sich nicht an der Verbreitung von "FakeNews" zur Etablierung einer unfreien und komplett überwachten Welt.

Das Königreich Deutschland steht für Wahrheit, Freiheit und Gemeinwohl!

Werbebanner für das Restaurant im KRD-Rechtskreis.


Herr Bernhard Schwiete beschreibt im ersten Teil des Artikels relativ genau die Vorteile für Restaurants in unserer Rechteordnung.

Er schreibt:

„Inhaber Guido Stößer, im Kurort seit vielen Jahren als Gastronom etabliert, bietet diese Gerichte allerdings nicht nur zum Mitnehmen an. Wer möchte, den lässt er auch an einem der Tische zum Essen Platz nehmen, entgegen den Vorschriften der aktuellen Corona-Verordnung. (...) Und er verweist auf eine Firmen-Anmeldung beim sogenannten Königreich Deutschland. (…) Auf kleinen Zetteln im Gastraum heißt es, Zutritt hätten nur „Staatsangehörige und Zugehörige des Königreiches Deutschland“. Man sei kein öffentliches Ladengeschäft.“

Das stimmt. In der Rechteordnung des Königreiches Deutschland gibt es keinen Zwang zu Corona-Maßnahmen, egal welcher Art. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Mitglieder sich auf die Ausnahmetatbestände berufen, die die sog. Corona-Verordnung zulässt. Da der Gastronom zudem kein Gewerbe in der BRD führt und somit nicht auf dem Spielfeld der BRD steht, muss er sich auch nicht an diese Vorgaben halten. Ein Journalist aus Saalfeld bemerkte einmal bezüglich eines anderen Restaurants in unserer Ordnung sinngemäß „es scheint, als wäre es in einer anderen Rechtssphäre“.

Haupteingang des Restaurants in unserer Rechtsordnung.


Unsere Ordnung ist vorrangig, auch wenn derzeit noch nicht alle Ebenen der BRD-Verwaltung diese Vorrangigkeit verstehen oder akzeptieren möchten. Wer sich freiwillig entscheidet aus dem zerstörerischen Spiel von Wachstumszwang, Umweltzerstörung, Konsumzwang und Verschuldung auszusteigen, der kann mit uns und anderen Gemeinwohlaktivisten zusammen den ersten echten Gemeinwohlstaat aufbauen.

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Der Gastronom kann im Königreich Deutschland selbst entscheiden und muss seinen Gästen nicht sinnlose oder sogar schädigende Vorgaben aufnötigen.

Weiter schreibt der Autor:

„Stößer geht offensiv mit seinem Verstoß gegen die geltenden Regeln um. Auf großen Transparenten vor der Terrasse am Bahnhofsplatz preist er seine Öffnungszeiten an. „Im Sitzen genießen“, steht auf einer Tafel. Seit 26. November handhabe er das so, so der 45-Jährige auf Nachfrage. An den ersten Tagen sei die Resonanz noch recht verhalten gewesen. „Das muss sich erst herumsprechen“, sagt er. Am Dienstag habe er immerhin bereits etwa 25 Gäste bewirtet. Kunden ermuntert er, sein Restaurant ohne Mund-Nase-Bedeckung zu betreten. „Mein Verstoß gegen das BRD-Recht ist mir bewusst“, sagt Stößer. Allerdings habe er eine Gewerbegenehmigung vom „Königreich Deutschland“. Eine Gebühr von 56 Euro habe er dafür bezahlt. Auf kleinen Zetteln im Gastraum heißt es, Zutritt hätten nur „Staatsangehörige und Zugehörige des Königreiches Deutschland“. Man sei kein öffentliches Ladengeschäft. Erlaubt sein dürfte dies nicht.“

Natürlich kann der Inhaber offensiv und authentisch auftreten. Da er eine Umstellung zu einem Zweckbetrieb im KRD vollzogen hat, gelten für ihn die Vorgaben der BRD nicht mehr und somit kann er auch nicht gegen Selbige verstoßen.

Hinweisschild an der Eingangstür


Für alle Unternehmer im Königreich Deutschland ist die alte Hamburger Kaufmannsehre ein Grundpfeiler ihres Handelns.
Deshalb stehen alle Unternehmer zu ihrem Wechsel in unsere Ordnung und bringen dies auch ehrlich und für jeden ersichtlich zum Ausdruck. Jedes Restaurant z.B. hat ein Hinweisschild an der Tür (Foto über diesem Absatz), welches den Gast aufklärt, dass es sich nicht um ein öffentliches Ladengeschäft handelt und der Zutritt nur für Staatsangehörige und Staatszugehörige statthaft ist.

Des Weiteren ist auf allen Werbematerialien (zweites Foto von oben) und durch eine Hausordnung im Inneren (Foto unter diesem Absatz) auch auf den Rechtskreis hinzuweisen. So wird Niemand getäuscht und so kann jeder Mensch selbst entscheiden, ob er den Rechtskreis des Königreiches Deutschland betreten möchte.

Hausordnung


Der Landkreis war vor ein paar Tagen auch vor Ort und hat sich über die Umstellung und die neuen Gegebenheiten mit dem Restaurant informiert. Wir warten nun gespannt auf ein weiteres Musterverfahren, um endlich ein für allemal gerichtlich die Rechtmäßigkeit all unserer Handlungen feststellen zu lassen. Dann sind die mittleren Ebenen der BRD-Verwaltung in der Zukunft hoffentlich besser geschult.

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