Aufgaben der Länder
Alle Rechte, die bislang Ländersache waren, wie
- Demonstrationsrecht,
- Presse- und Rundfunkrecht,
- Notarrecht,
- Gaststättenrecht,
- Ladenschluß,
- Baurecht,
- Polizeirecht,
- Beamtenrecht,
- Beamtenbesoldung und -versorgung,
- Finanzverwaltung und -ämter,
- Verwaltungsregelung und -aufsicht
werden schrittweise neu geregelt und von den Gemeinden in Verbindung mit dem Königreich Deutschland erledigt. Dabei gilt die Verfassungsordnung des Königreiches. Das bedeutet, daß sich Presse und Rundfunk an die Vorgaben der Verfassung zu halten haben oder sie werden vergemeinschaftet. Die Notare wie auch die Beamten arbeiten in der Gemeinde als ordentlich bestallte Notare und Beamte des Staates. Alle Registersachen werden vom Königreich Deutschland geleistet.
Die ersten Gemeinden und die auf dem Gebiete arbeitenden, geeigneten Mitarbeiter der Finanzverwaltung sowie die Mitarbeiter der Finanzämter werden umgeschult und übernehmen zukünftig
- die Organisation und Umstellung der Unternehmen,
- die Schulung weiterer umstellungsinteressierter Gemeindemitglieder,
- Tätigkeiten in der Reichsbank,
- Tätigkeiten in den sozialen Sicherungssystemen des KRD,
- u.a.
„Sie werden Arbeiten zu erledigen haben, die den Unternehmern mehr Freiheit geben und wieder dem Menschen dienen und nicht mehr einem zweifelhaftem System.“
- Regionalverkehr wird von der Gemeinde in Verbindung mit anderen Gemeinden und den Dienstleistungsunternehmen geregelt werden.
- Strafvollzug wird auf eine neue Art eingeführt und hauptsächlich auf die Resozialisierung der Straftäter ausgerichtet.
- Gliederung der Kommunen wird vom KRD entsprechend der schon bestehenden Gemeinde- und Verwaltungsgrenzen geregelt. Wenn das Innenminsterium der Bundesrepublik mit dem KRD kooperieren würde, wären Wir dankbar.
- Kindergärten, Schulen und Hochschulen würden an die Vorgaben der Verfassungsordnung des KRD angepaßt werden. Dabei wird ein völlig neues Konzept angewendet werden. Die Zielstellung der Bildung, die Didaktik, das Curriculum und die gesamte Organisation der Schule in der Gemeinde wird erneuert werden. Ziel des neuen Bildungssystems ist es, dem Menschen zu dienen, am Leben ausgerichtete förderliche Inhalte zu liefern und den Menschen zum Fachwissen auch Kooperation und Ethik zu lehren.
- Krankenhäuser und ärztliche Versorgung, Gesundheits- und Pflegeinfrastrukturen werden von der Gemeinde geregelt. Die Krankenhäuser haben sich an die Vorgaben der Verfassungsordnung des KRD zu halten oder werden geschlossen.
- Ärzten werden Schulungen angeboten, um wieder dem Menschen und nicht vorrangig der Industrie zu dienen.
Nur wer sich an die Vorgaben hält, kann seine Leistungen der Institution „Deutsche Gesundheit“ zur Verfügung stellen und diese honoriert bekommen.
- Naturschutzgebiete werden von der Gemeinde betreut. Die Gesetzgebung des KRD wird vorrangig angewendet.
- Die Entwicklung der regionalen Wirtschaftsstruktur und die Entwicklung der Agrarstruktur wird vom KRD geleistet. Die bestehenden Unternehmen werden auf Wunsch umgestellt und steuerbefreit oder auf Wunsch bei der Umsiedlung unterstützt.
Die Gemeinde wird die Vorgaben der Verfassung des Königreiches Deutschland auch im Agrarbereich umzusetzen haben. Die Bauern werden auf biologische Landwirtschaft umstellen müssen. Die Verwendung der Gentechnik, die Verwendung von Pestiziden und übermäßige Kunstdüngung wird untersagt.
Zitat aus der Verfassung des Königreiches Deutschland
Am besten wäre es, wenn eine Zusammenarbeit von der Bundesrepublik mit dem Königreich Deutschland angestrebt würde, da all diese Umstellungsbemühungen konform mit dem geltenden Recht geschehen. Sowohl das Völkerrecht als auch die als sog. „Gesetze“ angewendeten Vorschriften erlauben eine Umstellung.
Da die staatliche Organisation viel einfacher und effizienter geschieht als in der Bundesrepublik, können die zahlreichen Bediensteten nach einer relativ kurzen Umschulung bei der Transformation behilflich sein.