Gründungsurkunde
Voraussetzung für einen tatsächlichen urkundlichen Nachweis über die rechtmäßige Gründung eines Staates ist die rechtskonforme Gründung und die Erfüllung der Mindestanforderungen an einen Staat gemäß der Konvention von Montevideo.
Wie schon dargelegt, erfüllen wir alle diese Anforderungen. Auch die Staatsgründungszeremonie konnten Sie erleben oder ansehen.
Unsere Gründungsurkunde zeigt Ihnen, wann der Staatsgründungsakt erfolgte, wer an ihm beteiligt war und daß unser Staat urkundlich nachweisen kann, tatsächlich ein Staat zu sein.